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LG Duisburg, 22.05.2014 - 21 O 95/12 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nutzungsausfallanspruch einer Betriebsgesellschaft eines Binnentankmotorschiffs wegen Mangelhaftigkeit der Beschichtung des Schiffstanks mit einem Coating i.R.d. Ausbaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 22.05.2014 - 21 O 95/12
- OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 22 U 113/14
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 22 U 113/14
Ersatzfähigkeit der entgangenen Nutzung eines Binnenschiffs
Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. Mai 2014 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (Az.: 21 O 95/12) wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Das am 22. Mai 2013 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg (Az.: 21 O 95/12) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 22. Mai 2014 (Az.: 21 O 95/12) im Kostenpunkt aufzuheben und im Übrigen dahingehend abzuändern, dass die Klage abgewiesen wird, Die Klägerin beantragt, die Berufung zurückzuweisen.